Wir betreuen Kinder und Jugendliche im Alter von 9-18 Jahren im Sinne des § 53 SGB XII. Dies betrifft Kinder und Jugendliche, deren Teilhabebeschränkung einen Verbleib im Elternhaus nicht ermöglicht. Dabei kann es sich um Beschränkungen im Sinne einer geistigen Behinderung handeln, oder um Schizophrenien und/oder affektiven Störungen. Wir betreuen auch Kinder und Jugendliche mit Persönlichkeits- oder Verhaltensstörungen auf Grund einer Krankheit oder Schädigung des Gehirns, Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung mit deutlichen Entwicklungsstörungen sowie auch Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung und mit Verhaltens- und emotionalen Störungen, die in der Kindheit und Jugend begonnen haben.

Wir betreuen auch Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung und möglichen körperlichen Behinderungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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